Abgeltungssteuer

Die Abgeltungsteuer ist eine Steuer auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden, Stillhalterprämien und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Sie wird automatisch von der Depotbank eingezogen. 

  • Gültig ab 1. Januar 2009.
  • Höhe: 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Verluste sind mit der für Kursgewinne angeführten Abgeltungssteuer ausgleichbar. Sind die Verluste höher als die Kapitalerträge, entfällt der Steuerausgleich. Dividenden sind immer steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer wird auf alle Kapitalerträge über dem Pauschalfreibetrag von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Ehepaare erhoben.

« Zurück zur Glossar Übersicht