Aktie

Wertpapier, in dem das Anteilsrecht an einer  Aktiengesellschaft (AG) verbrieft ist. Der Aktionär ist Miteigentümer der AG. Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz. Das Grundkapital der AG wird in verbriefte, übertragbare Anteile mit einem festen Nennbetrag zerlegt. Der Markt der Aktie ist die Börse. Der Preis der Aktie ist der Aktienkurs, der mit dem Nennwert in der Regel nicht übereinstimmt (Kurs). Da die Aktie ein Anteilsrecht verkörpert, verleiht sie folgende Rechte:

  • Verwaltungsrechte (Teilnahme an der Hauptversammlung (HV), Auskunfts- und Rederecht, Stimmrecht bei Stammaktien, keine oder begrenzte Stimmrechte bei Vorzugsaktien
  • Vermögensrechte (Anspruch auf Dividende, wenn Gewinn ausgeschüttet wird; Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung; Berichtigungs- bzw. Gratisaktien bei Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln)

Nach Art der Übertragbarkeit unterscheiden wir:

  • Inhaberaktien
  • Namensaktien
  • Vinkulierte Namensaktien (die AG entscheidet ob jemand Aktionär wird).
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