Bezugspreis

  1. Bezugskurs, den die Inhaber von Bezugsrechten beim Bezug der jungen Aktien zu bezahlen haben. Der Bezugspreis darf nicht unter dem Nennwert der Aktie liegen. 
  2. Kurs, zu dem Wandelanleihen in Aktien umgetauscht werden können bzw. Titel aus Optionsscheinen bezogen werden können.
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