Fair Value

Betrag, zu dem Vermögenswerte (oder Verbindlichkeiten) am Bewertungsstichtag unter geltenden Vorschriften der internationalen Rechnungslegung (IFRS), getauscht wird. Fachbegriff: beizulegender Zeitwert. Umgangssprachlich: fairer oder üblicher Marktpreis.

 

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